Maulwürfe stehen unter Naturschutz, doch ihre unterirdischen Aktivitäten verursachen erhebliche Probleme – insbesondere auf Sportplätzen, Golfanlagen, Friedhöfen, Gärten, Deichen und Flughäfen. Ihre Hügel und Grabgänge stören die Oberflächenstruktur und beeinträchtigen Sicherheit und Funktionalität gepflegter Flächen.
Zulässige Bekämpfung mit Fallen – ausschließlich mit behördlicher Genehmigung
Durchführung nur nach vorheriger Freigabe durch das LFU (Landesamt für Umwelt / Obere Naturschutzbehörde)
Kein Einsatz von Vergrämungsmethoden, Giften oder akustischen Mitteln
Maßnahmen durch zertifiziertes Fachpersonal mit Sachkunde
Unterstützung bei der Antragsstellung und Kommunikation mit Behörden
Maulwurfshügel beeinträchtigen Spielflächen, Wege und technische Anlagen
Grabgänge lockern den Boden – es drohen Setzungen, Stolpergefahr und Strukturprobleme
Frühzeitige Maßnahmen können einen Zweitbefall durch Wühlmäuse verhindern
Nur gesetzeskonforme und sachkundige Eingriffe sind erlaubt
Hinweis: Die Bekämpfung erfolgt ausschließlich im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz und nur nach behördlicher Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass ein Bild von einem „Mull“ (Wühlmaus) nicht mit einem Maulwurf verwechselt werden darf.
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